Selbsterfahrung

Unter dem Begriff "Selbsterfahrung" wird die bewusste Auseinandersetzung mit der eigenen Lebensgeschichte und der eigenen Persönlichkeit verstanden. Sie dient dem eigenen Erkenntnisgewinn und ist in sozialen Ausbildungen in unterschiedlichem Stundenausmaß vorgeschrieben (Ausbildung Klinische und Gesundheitspsychologie, Psychotherapeutisches Propädeutikum).

 

Im Rahmen der Ausbildung Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie ist sowohl Einzel- als auch Gruppenselbsterfahrungsprozesse vorgesehen. 

In der Neuerung des Psychologengesetz 2013, für Gesundheitspsychologen gilt §15. (1) 3., für Klinische Psychologen §24. (1) 3.:

„…eine im Zusammenhang mit der Ausbildung zu absolvierende Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten, wovon zumindest 40 Einheiten in Einzelselbsterfahrung bei höchstens zwei Personen zu absolvieren sind“.

 

Für Psychotherapeutische PropädeutikumsteilnehmerInnen ist folgende gesetzliche Regelung derzeit in Kraft Psychotherapiegesetz 1990, §3. (2) 1.:

„… Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung in der Dauer von zumindest 50 Stunden“.


Rahmenbedingungen

Ich biete sowohl Einzelselbsterfahrung als auch Gruppenselbsterfahrung an.

 

Kosten für Einzelselbsterfahrung (für Ausbildungszwecke): 95 Euro/ 50 Minuten

Kosten für Gruppenselbsterfahrung: 20 Euro/45 Minuten